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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Siegbach an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Siegbach

Meldeamt Siegbach - Meldebescheinigung

Siegbach ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Gießen) (Hessen)
Einwohner in Siegbach ca. 2506
Siegbach PLZ 35768 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 02778, 02776
Adresse der Gemeinde: Austraße 23, 35768 Siegbach
Website: www.siegbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:30 Dienstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Siegbach
Hauptstraße 10
35768 Siegbach

2. Bürgeramt Siegbach
Hauptstraße 10
35768 Siegbach

3. Ordnungsamt Siegbach
Hauptstraße 10
35768 Siegbach

FAQ

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.
https://www.youtube.com/watch?v=fLj1hN0sjb8

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Siegbach, Hessen, Deutschland

1. Die Gemeinde Siegbach befindet sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Nordwesten von Hessen, Deutschland, etwa 15 Kilometer südöstlich der Universitätsstadt Marburg.

2. Die Gemeinde Siegbach besteht aus den vier Ortsteilen Niederwerbig, Oberwerbig, Siegbach und Schönstadt.

3. Im Jahr 2018 hatte die Gemeinde Siegbach etwa 4.000 Einwohner.

4. Die höchste Erhebung in der Gemeinde ist der 377 Meter hohe Berg „Rudelsberg“.

5. Verkehrstechnisch ist die Gemeinde Siegbach über die Bundesstraße 62 und eine direkte Bahnverbindung mit der Marburger Bahnlinie nach Gießen und Marburg an das überregionale Netz angebunden.

6. In der