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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Wetzlar an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Wetzlar

Meldeamt Wetzlar - Meldebescheinigung

Wetzlar ist eine Stadt in Hessen, Deutschland, die für ihre historische Altstadt und das Wahrzeichen, den Wetzlarer Dom, bekannt ist. Die Stadtverwaltung bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter das Einwohnermeldeamt, das für die Registrierung von Wohnsitz und Personalausweisen zuständig ist. Die Adresse des Einwohnermeldeamts lautet: Berliner Str. 32, 35578 Wetzlar.
Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Gießen) (Hessen)
Einwohner in Wetzlar ca. 52.969
Postleitzahlen: 35576–35586
Vorwahlen: 06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung: Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
Website: www.wetzlar.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 16:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.
https://www.youtube.com/watch?v=qPzdJTYbWAQ

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Wetzlar, Hessen, Deutschland

1. Die Gemeine Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises in Hessen, Deutschland.

2. Die Gemeine Wetzlar liegt am Flüsschen Wetzlarer Bache und hat 63.077 Einwohner (Stand 2020).

3. Der Name stammt aus der keltischen Sprache und bedeutet "wasserloser Ort".

4. Wetzlar wurde 1693 als Kurfürstliche Reichsstadt gegründet und liegt im historischen Herrschaftsbereich des Fürstentums Nassau-Wiesbaden.

5. In der Stadt befindet sich das weltberühmte Wetzlarer Dom, eine Kathedrale aus dem 12. Jahrhundert.

6. Der Lahn-Dill-Bike-Trail, ein 120 km langer Radweg, verläuft durch Wetzlar.

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