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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Seesbach an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Seesbach

Meldeamt Seesbach - Meldebescheinigung

Seesbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim an. Seesbach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Landkreis Bad Kreuznach regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Seesbach ca. 499
Seesbach PLZ 55629 und Telefonvorwahl 06754
Adresse der Verbandsverwaltung: Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Website: www.seesbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.
https://www.youtube.com/watch?v=FaTVFUms348

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Seesbach, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeine Seesbach gehört zum Landkreis Altenkirchen im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Der Ort befindet sich im Westerwald, in einem Tal an der Seesbach, die in den Westerwaldteich mündet.

3. Die Gemeine Seesbach hat etwa 497 Einwohner und ist ein sehr ländlicher Ort.

4. Der Namen „Seesbach“ ist durch die benachbarten Friemelt und das Mündungsgebiet in den Westerwaldsee abgeleitet.

5. Der Ort wurde als erstes 1341 urkundlich erwähnt und als früherer Sitz der Grafen von Derneburg erscheint er in alten Urkunden aus dem 15. Jahrhundert.

6. Es gibt viele Sehenswürdigkeiten in Seesbach