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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Schönwalde-Glien an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Schönwalde-Glien

Meldeamt Schönwalde-Glien - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien liegt im Landkreis Havelland in Brandenburg und bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für ihre Bürger an. Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Einwohnermeldung, Bauanträge und weitere kommunale Angelegenheiten. Die Adresse des Einwohnermeldeamts lautet: Hauptstraße 1, 14621 Schönwalde-Glien.
Landkreis Havelland regierungsbezirk! (Brandenburg)
Einwohner in Schönwalde-Glien ca. 10.190
Schönwalde-Glien PLZ 14621 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 03322, 033230, 033231
Adresse der Gemeinde: Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien
Website: www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine besondere Form der Meldebescheinigung, die neben den üblichen Informationen wie Namen, Anschrift und Geburtstag auch zusätzliche Angaben enthält. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Familienstand, die Nationalität oder den Beruf der gemeldeten Person. Die erweiterte Meldebescheinigung wird häufig bei der Beantragung von Visa oder bei der Zulassung von Studienplätzen benötigt. In Deutschland ist die erweiterte Meldebescheinigung nur auf Antrag erhältlich und kostet in der Regel eine geringe Gebühr. Die Meldebehörde entscheidet, ob sie ausgestellt wird und welche Angaben enthalten sein sollen.

Wo bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Möglicherweise werden auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine aktuelle Mieterbescheinigung oder ein Nachweis über Ihren Aufenthalt benötigt.
In manchen Gemeinden ist es auch möglich, die Meldebescheinigung online oder per Post zu beantragen. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite der Gemeinde oder beim Einwohnermeldeamt vor Ort.
Die Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind und an einer bestimmten Anschrift wohnen. Sie wird häufig bei Behörden, Banken und anderen Institutionen als Nachweis für Ihren Wohnsitz benötigt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Schönwalde-Glien, Brandenburg, Deutschland

1. Die Gemeinde Schönwalde-Glien liegt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in Deutschland.

2. Die Einwohnerzahl betrug zum 31. Dezember 2020 2.680 Personen.

3. Schönwalde-Glien ist aufgeteilt in die Ortsteile Schönwalde, Glien und Zichow.

4. Es gibt zwei Seen in der Gemeinde. Der Briesensee und der Gräbendorfer See.

5. Im Jahr 1273 wurde die Kirche in Schönwalde erstmals urkundlich erwähnt.

6. Seit 1972 ist der Ort Teil der Gemeinde Schönwalde-Glien.

7. Seit 1992 ist Schönwalde-Glien Sitz des Amtes Schönwalde-Glien.

8. In der Gemeinde befindet sich ein Blockheizkraftwerk, d