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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Remseck am Neckar an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Remseck am Neckar

Meldeamt Remseck am Neckar - Meldebescheinigung

Die Stadtverwaltung Remseck am Neckar bietet umfassende Dienstleistungen für die Bürger, darunter Informationen zu Meldeangelegenheiten, Bauanträgen und sozialen Leistungen. Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die Registrierung von Wohnsitzen und die Ausstellung von Ausweisen. Die Adresse lautet: Stadtverwaltung Remseck am Neckar, Rathausplatz 1, 71686 Remseck am Neckar.
Landkreis Ludwigsburg (Stuttgart) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Remseck am Neckar ca. 26.346
Postleitzahlen: 71686, 70378
Vorwahlen: 07146, 07141, 0711
Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar
Website: www.stadt-remseck.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Remseck am Neckar, Baden-Württemberg, Deutschland

:

1. Remseck am Neckar liegt etwa 15 km südlich von Stuttgart und gehört zum Landkreis Ludwigsburg.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 18,17 Quadratkilometern und ist bekannt für ihre historischen Gebäude und großen Wälder.

3. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 8.600 Menschen.

4. Es gibt einen Bahnhof in Remseck mit Anschluss an den Regionalverkehr.

5. Der Schiller-Park ist eine sehr beliebte Parkanlage in Remseck.

6. Remseck am Neckar ist bekannt für seine vielen Feierlichkeiten wie dem Weinfest, dem Mühlentag oder dem Lichterfest.

7. Im Jahre 1237 wurde Remseck durch Kaiser Friedrich II. erstmals urkundlich erwäh