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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Picher an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Picher

Meldeamt Picher - Meldebescheinigung

Picher ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Sie wird vom Amt Hagenow-Land mit Sitz in der Stadt Hagenow verwaltet.
Landkreis Ludwigslust-Parchim regierungsbezirk! (Mecklenburg-Vorpommern)
Einwohner in Picher ca. 625
Picher PLZ 19230 und Telefonvorwahl 038751
Adresse der Amtsverwaltung: Bahnhofstr. 25in, 19230 Hagenow
Website: Picher auf amt-hagenow-land.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 17:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeinde Picher, Hauptstraße 1, 12345 Picher
2. Landkreis Picher, Am Rathaus 2, 12345 Picher
3. Amtsgericht Picher, Gerichtstraße 3, 12345 Picher

FAQ

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Picher, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Gemeine Picher, auch Pütter, liegt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland.

1. Die Gemeine Picher hat knapp 1.900 Einwohner.
2. Die Gemeine Picher ist eine Gebietskörperschaft im Amt Laage.
3. Im Jahr 1281 erstmals erwähnt, ist die Gemeine Picher somit eine der ältesten Ortschaften in der Region.
4. Es gibt zwei Seen in der Gemeinde: der Stolteraer See und der Lohrer See.
5. In der "Altstadt" von Picher, liegt die imposante Pütter-Kirche.
6. Die Gemeinde verfügt über einen Reitplatz, an dem auch regelmäßig Turnerwerbungen stattfinden.
7. In der Gemeinde liegt auch das