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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Peterslahr an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Peterslahr

Meldeamt Peterslahr - Meldebescheinigung

Peterslahr ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Flammersfeld an.
Landkreis Altenkirchen (Westerwald) regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Peterslahr ca. 329
Peterslahr PLZ 57632 und Telefonvorwahl 02685
Adresse der Verbandsverwaltung: Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen (Westerwald)
Website: www.peterslahr.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 1, 56305 Puderbach
2. Gemeinde Peterslahr, Hauptstraße 12, 56305 Peterslahr
3. Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelmstraße 24-26, 56564 Neuwied

FAQ

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Peterslahr, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Peterslahr liegt im Landkreis Bad Kreuznach im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und hat etwa 400 Einwohner.

3. Peterslahr ist ein Weinbauort und befindet sich inmitten von Wiesen und Weiden, die zum Teil noch heute bewirtschaftet werden.

4. Der Ortsteil Reutenhof ist ein ehemaliges Fürstentum, das bis 1945 über einen eigenen Herrenhof verfügte.

5. Im Jahre 2002 wurde der Peterslahrer Heimat- und Kulturpfad eröffnet, der an verschiedenen Orten den Besuchern interessante Einblicke in die Geschichte des Ortes verschafft.

6. In Peterslahr