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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Osburg an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Osburg

Meldeamt Osburg - Meldebescheinigung

Osburg (moselfränkisch: Öhsborsch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}øːsboʁʃ, øːsborʃ]) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Ruwer an, die ihren Verwaltungssitz in Waldrach hat.
Landkreis Trier-Saarburg regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Osburg ca. 2360
Osburg PLZ 54317 und Telefonvorwahl 06500
Adresse der Verbandsverwaltung: Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach
Website: www.gemeinde-osburg.de

Adressen:

1. Gemeinde Osburg, Hauptstraße 1, 54317 Osburg
2. Verbandsgemeinde Trier-Land, Kirchstraße 1, 54317 Osburg
3. Landkreis Trier-Saarburg, Wilhelmstraße 2, 54290 Trier

FAQ

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Osburg, Rheinland-Pfalz, Deutschland

:

1. Die Gemeine Osburg ist eine Gemeinde und ein Ortsteil der Verbandsgemeinde Rhein-Selz im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat 833 Einwohner (Stand: 2020).

3. Osburg liegt im rheinhessischen Weinbaugebiet, unmittelbar am linken Ufer des Rheins.

4. Der Ort war schon vor über 1300 Jahren Siedlungsgebiet.

5. Seit dem Mittelalter war Osburg im Besitz verschiedener Adelsgeschlechter, darunter die Grafen von Katzenelnbogen, die von Hagen und die Familie von Nassau-Weilburg.

6. Im 17. Jahrhundert erhielt die Gemeinde die Stadtrechte.

7. Anfang des 19. Jahrhunder