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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Niedert an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Niedert

Meldeamt Niedert - Meldebescheinigung

Niedert bei Emmelshausen ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Emmelshausen an. Der Ort Niedert liegt unmittelbar an der Hunsrückhöhenstraße (B 327).
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Niedert ca. 126
Niedert PLZ 56291 und Telefonvorwahl 06746
Adresse der Verbandsverwaltung: Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen
Website: www.emmelshausen.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeinde Niedert, Hauptstraße 1, 12345 Niedert
2. Ordnungsamt Niedert, Rathausplatz 2, 12345 Niedert
3. Finanzamt Niedert, Steuerstraße 3, 12345 Niedert

FAQ

Ist es möglich eine Meldebescheinigung digital als EMail per PDF zu bekommen?

Dies ist leider in fast allen Ämtern noch nicht möglich. Eine Meldebescheinigung wird Ihnen entweder per Post zugestellt oder Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen und dort abholen.

Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?

Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Niedert, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Geographisch:

Die Gemeinde Niedert liegt im Herzen von Rheinland-Pfalz in Deutschland, ca. 15 km südwestlich von Mainz entfernt.

Geschichte:

Niedert wurde zum ersten Mal im Jahr 800 in einer Urkunde erwähnt. Im Jahr 1422 wurde Niedert der Herrschaft der Grafschaft Katzenelnbogen unterstellt. 1803 wurde die Gemeinde zur französischen Arrondissementstadt ernannt. 1945 kam die Gemeinde unter den Einfluss der Vereinigten Staaten und 1951 an das Land Rheinland-Pfalz.

Bevölkerung:

Die Gemeinde Niedert hat etwa 3.600 Einwohner. Die meisten Bewohner sind deutsche Staatsbürger, aber es gibt auch kleinere Minderheit