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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Neuler an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Neuler

Meldeamt Neuler - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Neuler ist eine lebendige Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Die Stadtverwaltung bietet umfassende Dienstleistungen für die Bürger an, darunter das Einwohnermeldeamt, das für Anmeldungen und Ausweisangelegenheiten zuständig ist. Die Adresse lautet: Hauptstraße 1, 73491 Neuler.
Landkreis Ostalbkreis (Stuttgart) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Neuler ca. 3206
Postleitzahlen: 73491, 73479
Vorwahlen: 07961, 07963
Adresse der Gemeinde: Hauptstraße 15, 73491 Neuler
Website: www.neuler.de

Adressen:

1. Gemeinde Neuler
Hauptstraße 1
73491 Neuler

2. Landratsamt Ostalbkreis
Bahnhofstraße 2
73430 Aalen

3. Finanzamt Aalen
Wilhelmstraße 8
73430 Aalen

FAQ

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Neuler, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Neuler ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat knapp 9.000 Einwohner (Stand 2018) und erstreckt sich über eine Fläche von rund 47 Quadratkilometern.

3. Neuler liegt im Unterlauf des Kochertales am Rande der Schwäbischen Alb und ist Teil des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald.

4. Die Stadt wurde 1397 erstmals urkundlich erwähnt und gehört heute zur Verwaltungsgemeinschaft Neuler.

5. Beigetragen zur Entstehung der Stadt haben das Schloss Neuleiningen und die dazugehörigen Güter sowie diverse Klöster.

6. Der bekannteste Bau der Gemeind