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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Neuler an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Neuler

Meldeamt Neuler - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Neuler ist eine lebendige Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Die Stadtverwaltung bietet umfassende Dienstleistungen für die Bürger an, darunter das Einwohnermeldeamt, das für Anmeldungen und Ausweisangelegenheiten zuständig ist. Die Adresse lautet: Hauptstraße 1, 73491 Neuler.
Landkreis Ostalbkreis (Stuttgart) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Neuler ca. 3206
Postleitzahlen: 73491, 73479
Vorwahlen: 07961, 07963
Adresse der Gemeinde: Hauptstraße 15, 73491 Neuler
Website: www.neuler.de

Adressen:

1. Gemeinde Neuler
Hauptstraße 1
73491 Neuler

2. Landratsamt Ostalbkreis
Bahnhofstraße 2
73430 Aalen

3. Finanzamt Aalen
Wilhelmstraße 8
73430 Aalen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Neuler, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Neuler ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat knapp 9.000 Einwohner (Stand 2018) und erstreckt sich über eine Fläche von rund 47 Quadratkilometern.

3. Neuler liegt im Unterlauf des Kochertales am Rande der Schwäbischen Alb und ist Teil des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald.

4. Die Stadt wurde 1397 erstmals urkundlich erwähnt und gehört heute zur Verwaltungsgemeinschaft Neuler.

5. Beigetragen zur Entstehung der Stadt haben das Schloss Neuleiningen und die dazugehörigen Güter sowie diverse Klöster.

6. Der bekannteste Bau der Gemeind