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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Memmingen an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Memmingen

Meldeamt Memmingen - Meldebescheinigung

Memmingen ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Sie ist das zentral gelegene Oberzentrum und das Schul-, Verwaltungs- und Handelszentrum in der Region Donau-Iller. Das Stadtgebiet grenzt im Westen an die Iller, den Grenzfluss zu Baden-Württemberg, und ist nach Norden, Osten und Süden umgeben vom Landkreis Unterallgäu.
Einwohner in Memmingen ca. 44.721
Memmingen PLZ 87700 und Telefonvorwahl 08331
Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 1, 87700 Memmingen
Website: www.memmingen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 11:30 Dienstag: Geschlossen Mittwoch: 08:00 - 11:30 Donnerstag: Geschlossen Freitag: 08:00 - 11:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Was brauche ich für Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
* Ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel ein Reisepass oder ein Führerschein
* Eine Meldebestätigung, die bescheinigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind Wenn Sie eine Meldebescheinigung online beantragen, müssen Sie sich in der Regel mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis authentifizieren. Dazu werden Sie aufgefordert, ein Foto oder eine Kopie des Ausweises hochzuladen.
Es ist auch möglich, dass für die Ausstellung einer Meldebescheinigung weitere Unterlagen benötigt werden, zum Beispiel wenn Sie eine Meldebescheinigung für einen bestimmten Zweck, wie zum Beispiel für den Führerschein oder die Krankenversicherung, benötigen. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an das entsprechende Amt wenden und nachfragen, welche Unterlagen noch benötigt werden.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Memmingen, Bayern, Deutschland

1. Gemeinde Memmingen ist eine Stadt in Bayern, Deutschland mit einer Einwohnerzahl von über 40.000.

2. Die Stadt befindet sich im Ostallgäu des bayerischen Schwaben und liegt etwas nördlich von Ulm.

3. Die Stadt ist Teil des Naturparks Westallgäuer Alpenvorland und ist bekannt für ihre zahlreichen Schlösser, Klöster und Burgen.

4. Die erste schriftliche Erwähnung von Memmingen stammt aus dem Jahr 819 und die Stadt wurde 1183 durch den Bischof von Augsburg anerkannt.

5. Im Jahr 1817 wurde Memmingen zur Residenzstadt erklärt und seitdem wurde die Stadt als Mittelpunkt des Ostallgäus bekannt.

6. Memming

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