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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Kestert an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Kestert

Meldeamt Kestert - Meldebescheinigung

Kestert ist eine Ortsgemeinde im Tal der Loreley im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Loreley an und liegt im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Kestert ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort.
Landkreis Rhein-Lahn-Kreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Kestert ca. 580
Kestert PLZ 56348 und Telefonvorwahl 06773
Adresse der Verbandsverwaltung: Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen
Website: www.kestert.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Kestert
Hauptstraße 1
56348 Kestert

2. Ordnungsamt Rhein-Lahn-Kreis
Wilhelmstraße 24
56337 Nastätten

3. Bürgeramt Lahnstein
Rheinstraße 3
56112 Lahnstein

FAQ

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Was brauche ich für Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
* Ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel ein Reisepass oder ein Führerschein
* Eine Meldebestätigung, die bescheinigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind Wenn Sie eine Meldebescheinigung online beantragen, müssen Sie sich in der Regel mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis authentifizieren. Dazu werden Sie aufgefordert, ein Foto oder eine Kopie des Ausweises hochzuladen.
Es ist auch möglich, dass für die Ausstellung einer Meldebescheinigung weitere Unterlagen benötigt werden, zum Beispiel wenn Sie eine Meldebescheinigung für einen bestimmten Zweck, wie zum Beispiel für den Führerschein oder die Krankenversicherung, benötigen. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an das entsprechende Amt wenden und nachfragen, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Kestert, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeinde Kestert ist die kleinste Gemeinde in Rheinland-Pfalz. Sie liegt im Rhein-Hunsrück-Kreis und hat circa 500 Einwohner (Stand 2017). Im Jahr 790 wurde sie erstmals urkundlich erwähnt. Seit dem 13. Jahrhundert gehört Kestert der Familie von Schöneberg. Bis 1815 war Kestert eine selbstständige Herrschaft im ehemaligen Fürstentum Leyen. Heute ist Kestert wirtschaftlich durch den Weinanbau und die Tourismusindustrie geprägt. Die Gemeinde ist ein beliebtes touristisches Ziel im südlichen Rheinland-Pfalz. Hier findet man zahlreiche Wander- und Radwege, die zu Burgen und Schlössern führen. Der historische Ort Kestert ist bekannt für