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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Gustow an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Gustow

Meldeamt Gustow - Meldebescheinigung

Gustow ist eine deutsche Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Rügen auf der Insel Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde wird vom Amt Bergen auf Rügen mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet.
Landkreis Vorpommern-Rügen regierungsbezirk! (Mecklenburg-Vorpommern)
Einwohner in Gustow ca. 599
Gustow PLZ 18574 und Telefonvorwahl 038307
Adresse der Amtsverwaltung: Markt 5–6, 18528 Bergen auf Rügen
Website: Gustow auf stadt-bergen-auf-ruegen.de

FAQ

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, musst du dich bei deiner zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden, in deren Gebiet du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst dich auch online über das Meldeformular deiner Gemeinde anmelden.
Um dich anmelden zu können, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn du in einer Wohnung wohnst, benötigst du außerdem eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Mietvertrag.
Wenn du dich erfolgreich angemeldet hast, kannst du eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde beantragen. Dafür musst du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. eine Gebühr zahlen. Die Meldebescheinigung wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und du kannst sie entweder persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen.
Es ist wichtig, dass du deinen Wohnsitz regelmäßig bei der Meldebehörde anmeldest, da die Meldebescheinigung unter anderem für viele amtliche Zwecke benötigt wird, z.B. bei der Beantragung von Ausweisen oder bei der Anmeldung zur Schule.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Gustow, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

1. Die Gemeine Gustow liegt im Nordosten Deutschlands im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

2. Die Gemeinde umfasst eine Fläche von ca. 329 Quadratkilometern.

3. Gustow ist der Sitz des Amtes Gustow-Land, zu dem die Gemeinden Dannenwalde, Dürnitz, Lübseerhagen, Niemegk, Pudagla und Roggentin gehören.

4. Die Gemeinde hat gut 3000 Einwohner.

5. Gustow war früher ein Industriestandort. Heute ist dort auch der Handelszentrum für Ostmecklenburg.

6. In Gustow gibt es verschiedene Veranstaltungen wie z.B. den Schützenball, den "Tag der Blasmusik", das Fest der Künste und das Konzert der Drei.

7. Im Ort