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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Farchant an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Farchant

Meldeamt Farchant - Meldebescheinigung

Farchant ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Sie liegt an der Loisach in der Region Zugspitzland im Werdenfelser Land und wurde zwischen den Jahren 791 bis 802 das erste Mal urkundlich erwähnt. Farchant ist überwiegend vom Tourismus und der Landwirtschaft geprägt. Im Jahre 2009 betrug die Einwohnerzahl 3688 Personen. Die Landeshauptstadt München liegt in nördlicher Richtung etwa 80 Kilometer entfernt.
Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Farchant ca. 3628
Farchant PLZ 82490 und Telefonvorwahl 08821
Adresse der Gemeinde: Am Gern 1, 82490 Farchant
Website: www.gemeinde-farchant.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Farchant
Hauptstraße 31
82490 Farchant

2. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Außerfeldstraße 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
(zuständig für Farchant)

3. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
(zuständig für Farchant in Angelegenheiten wie z.B. Bau- und Umweltrecht, Straßenverkehr, Gewerbeaufsicht)

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


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Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Farchant, Bayern, Deutschland

Farchant ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Mit rund 7.500 Einwohnern (Stand: 2019) ist es die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises. Die Gemeindefläche beträgt rund 60,3 km².

Es ist Teil des Oberlandes Oberbayerns und liegt an der Fußgängerzone von Farchant, am Südufer des Murnauer Mooses. Es liegt zwischen dem Fluss Loisach und dem so genannten "Grünen Ring", einem umgekehrten V gebildet durch Grasland inmitten einer weitläufigen Wohnlandschaft.

Farchant war einst ein kleines Bauerndorf. Erst im 20. Jahrhundert wurde es zu einer modernen Kommune mit einer Reihe von Freizeiteinrichtungen. Der

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