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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Boren an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Boren

Meldeamt Boren - Meldebescheinigung

Boren (dänisch: Borne) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg an der Schlei in der Landschaft Angeln in Schleswig-Holstein.
Landkreis Schleswig-Flensburg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Boren ca. 1147
Boren PLZ 24392 und Telefonvorwahl 04641
Adresse der Amtsverwaltung: Königstraße 5, 24392 Süderbrarup
Website: www.amt-suederbrarup.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, musst du dich bei deiner zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden, in deren Gebiet du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst dich auch online über das Meldeformular deiner Gemeinde anmelden.
Um dich anmelden zu können, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn du in einer Wohnung wohnst, benötigst du außerdem eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Mietvertrag.
Wenn du dich erfolgreich angemeldet hast, kannst du eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde beantragen. Dafür musst du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. eine Gebühr zahlen. Die Meldebescheinigung wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und du kannst sie entweder persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen.
Es ist wichtig, dass du deinen Wohnsitz regelmäßig bei der Meldebehörde anmeldest, da die Meldebescheinigung unter anderem für viele amtliche Zwecke benötigt wird, z.B. bei der Beantragung von Ausweisen oder bei der Anmeldung zur Schule.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Boren, Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Gemeine Boren ist eine Gemeinde in Schleswig-Holstein, Deutschland. Es liegt im Kreis Steinburg und hat eine Fläche von etwa 33 km². Die Einwohnerzahl beträgt 3.626 (Stand 2019). Der Ort liegt zwischen dem Stör und dem Rantzauersee auf einer leicht erhöhten Böschung.

Boren ist seit dem Mittelalter staatlich anerkannt. Seit 1450 ist es ein Teil der Freien Reichsstadt Itzehoe. Ab 1553 wurde Boren von den dänischen Königen regiert. Nach dem Wiener Kongress kam Boren 1814 an das Königreich Preußen.

Boren hat ein sehr geschichtsträchtiges Erbe. Im Ortsteil Japsand befindet sich das gleichnamige Gut, das hauptsächlich aus dem 17. Jahrhundert