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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Bassenheim an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Bassenheim

Meldeamt Bassenheim - Meldebescheinigung

Bassenheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und liegt etwa 10 km von Koblenz entfernt. Sie gehört der Verbandsgemeinde Weißenthurm an.
Landkreis Mayen-Koblenz regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Bassenheim ca. 2867
Bassenheim PLZ 56220 und Telefonvorwahl 02625
Adresse der Verbandsverwaltung: Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm
Website: www.bassenheim.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 15:30 Dienstag: 08:30 - 15:30 Mittwoch: 08:30 - 15:30 Donnerstag: 08:30 - 15:30 Freitag: 08:30 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Verbandsgemeindeverwaltung Bassenheim, Hauptstraße 11, 56288 Bassenheim
2. Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bassenheim, Hauptstraße 11, 56288 Bassenheim
3. Finanzamt Bad Kreuznach, Amtsgerichtsplatz 1, 55543 Bad Kreuznach

FAQ

Wo bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Möglicherweise werden auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine aktuelle Mieterbescheinigung oder ein Nachweis über Ihren Aufenthalt benötigt.
In manchen Gemeinden ist es auch möglich, die Meldebescheinigung online oder per Post zu beantragen. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite der Gemeinde oder beim Einwohnermeldeamt vor Ort.
Die Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind und an einer bestimmten Anschrift wohnen. Sie wird häufig bei Behörden, Banken und anderen Institutionen als Nachweis für Ihren Wohnsitz benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Bassenheim, Rheinland-Pfalz, Deutschland

:

1. Bassenheim liegt im schönen Rheinland-Pfalz an der deutsch-niederländischen Grenze.

2. Etwa 4.000 Menschen leben in der Gemeinde.

3. Bassenheim ist eine ländlich geprägte Gemeinde mit vielen Obsthainen und Weinbergen.

4. In Bassenheim befindet sich ein wunderschönes Naturreservat, das als Wandergebiet und Naherholungsgebiet genutzt wird.

5. Der für das Gebiet typische Weinanbau und die landwirtschaftlichen Aktivitäten sind fester Bestandteil des touristischen Angebots.

6. Die Gemeinde beherbergt auch jährlich zahlreiche Festivals und Veranstaltungen.

7. Die Ausgrabungen von Romanik-Funden zeugen von frühen Sied

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