Die Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt ist für die Belange der Bürger zuständig und bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Anmeldung von Wohnsitzen und die Ausstellung von Ausweisen. Die Gemeinde fördert die lokale Entwicklung und organisiert Veranstaltungen für die Bürger. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Stadtverwaltung Zerbst, Markt 1, 39615 Zerbst/Anhalt.
Einwohner in Zerbst-Anhalt ca. 21.702
Postleitzahlen: 39261,39264 (Bias, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme, Güterglück, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Lindau, Luso, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Pulspforde, Reuden, Steutz, Straguth, Walternienburg, Zernitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 03923, 039243, 039244, 039246, 039247, 039248
Adresse der Stadtverwaltung: Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt
Website:
www.stadt-zerbst.de
Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.