Die Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt ist für die Belange der Bürger zuständig und bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Anmeldung von Wohnsitzen und die Ausstellung von Ausweisen. Die Gemeinde fördert die lokale Entwicklung und organisiert Veranstaltungen für die Bürger. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Stadtverwaltung Zerbst, Markt 1, 39615 Zerbst/Anhalt.
Einwohner in Zerbst-Anhalt ca. 21.702
Postleitzahlen: 39261,39264 (Bias, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme, Güterglück, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Lindau, Luso, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Pulspforde, Reuden, Steutz, Straguth, Walternienburg, Zernitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 03923, 039243, 039244, 039246, 039247, 039248
Adresse der Stadtverwaltung: Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt
Website:
www.stadt-zerbst.de
Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?
Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.