Die Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt ist für die Belange der Bürger zuständig und bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Anmeldung von Wohnsitzen und die Ausstellung von Ausweisen. Die Gemeinde fördert die lokale Entwicklung und organisiert Veranstaltungen für die Bürger. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Stadtverwaltung Zerbst, Markt 1, 39615 Zerbst/Anhalt.
Einwohner in Zerbst-Anhalt ca. 21.702
Postleitzahlen: 39261,39264 (Bias, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme, Güterglück, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Lindau, Luso, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Pulspforde, Reuden, Steutz, Straguth, Walternienburg, Zernitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 03923, 039243, 039244, 039246, 039247, 039248
Adresse der Stadtverwaltung: Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt
Website:
www.stadt-zerbst.de
Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.