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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Weimar an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Weimar

Meldeamt Weimar - Meldebescheinigung

Weimar ist eine kreisfreie Stadt in Thüringen in Deutschland, die vor allem für ihr kulturelles Erbe bekannt ist. Die Mittelstadt liegt an einem Bogen der Ilm südöstlich des Ettersberges, des mit 478 Metern höchsten Berges im Thüringer Becken. Die Stadt ist nach Erfurt, Jena und Gera die viertgrößte Thüringens und liegt etwa auf halbem Wege zwischen Erfurt im Westen und Jena im Osten.
Einwohner in Weimar ca. 65.138
Postleitzahlen: 99423, 99425, 99427, 99428
Vorwahlen: 03643, 036453
Adresse der Stadtverwaltung: Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Website: www.weimar.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Weimar
Markt 1
99423 Weimar

2. Thüringer Landesamt für Statistik
Beethovenstraße 4
99423 Weimar

3. Agentur für Arbeit Weimar
Säle 11
99423 Weimar

FAQ

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.
https://www.youtube.com/watch?v=odqtgdzT_ss

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden