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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Weimar an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Weimar

Meldeamt Weimar - Meldebescheinigung

Weimar ist eine kreisfreie Stadt in Thüringen in Deutschland, die vor allem für ihr kulturelles Erbe bekannt ist. Die Mittelstadt liegt an einem Bogen der Ilm südöstlich des Ettersberges, des mit 478 Metern höchsten Berges im Thüringer Becken. Die Stadt ist nach Erfurt, Jena und Gera die viertgrößte Thüringens und liegt etwa auf halbem Wege zwischen Erfurt im Westen und Jena im Osten.
Einwohner in Weimar ca. 65.138
Postleitzahlen: 99423, 99425, 99427, 99428
Vorwahlen: 03643, 036453
Adresse der Stadtverwaltung: Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Website: www.weimar.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Weimar
Markt 1
99423 Weimar

2. Thüringer Landesamt für Statistik
Beethovenstraße 4
99423 Weimar

3. Agentur für Arbeit Weimar
Säle 11
99423 Weimar

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Wo bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Möglicherweise werden auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine aktuelle Mieterbescheinigung oder ein Nachweis über Ihren Aufenthalt benötigt.
In manchen Gemeinden ist es auch möglich, die Meldebescheinigung online oder per Post zu beantragen. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite der Gemeinde oder beim Einwohnermeldeamt vor Ort.
Die Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind und an einer bestimmten Anschrift wohnen. Sie wird häufig bei Behörden, Banken und anderen Institutionen als Nachweis für Ihren Wohnsitz benötigt.
https://www.youtube.com/watch?v=odqtgdzT_ss

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden