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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Wartenberg-Rohrbach an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Wartenberg-Rohrbach

Meldeamt Wartenberg-Rohrbach - Meldebescheinigung

Wartenberg-Rohrbach ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Winnweiler an, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertkleinste Ortsgemeinde darstellt.
Landkreis Donnersbergkreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Wartenberg-Rohrbach ca. 439
Wartenberg-Rohrbach PLZ 67681 und Telefonvorwahl 06302
Adresse der Verbandsverwaltung: Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler
Website: www.wartenberg-rohrbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung her?

Eine Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über den Meldestatus einer Person gibt und von der Meldebehörde ausgestellt wird. In Deutschland gibt es für die Meldebescheinigung zwei Formen: die einfache Meldebescheinigung und die erweiterte Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält nur grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen auch Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zur Anmeldung von Wohnungen.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort wenden. Dazu können Sie entweder persönlich vorbeigehen oder einen Antrag online stellen. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Meldebescheinigung telefonisch oder per Post zu beantragen.
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis oder eine andere amtliche Identifikationsdokument. Es kann auch sein, dass Sie eine Gebühr bezahlen müssen. Die Höhe der Gebühr hängt von der Meldebehörde und dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Meldebescheinigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. In der Regel beträgt dieser Zeitraum drei Monate. Wenn Sie die Meldebescheinigung länger benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
https://www.youtube.com/watch?v=ETODFLVhJ-Y
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Wartenberg-Rohrbach, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeine Wartenberg-Rohrbach liegt im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Der Ort ist zur Verwaltungsgemeinschaft Rhodt unter Rietburg gehörig.

Der Ortsname Wartenberg-Rohrbach bezieht sich auf die beiden dort gelegenen Flurstücke, Wartenberg und Rohrbach. Die heutigen Ortsteile Wartenberg und Rohrbach werden bereits im Jahr 1328 erwähnt, Wartenberg 1367.

Der Ort hat eine Fläche von 11,42 Quadratkilometern und ist etwa 50 Meter über Normal null gelegen. Der höchste Punkt der Gemeinde ist der Rheinsteig mit etwa 219 Metern über Normal null.

Es gibt in der Gemeinde eine Grundschule, ein Kindergarten, einen Bürgermeister,

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