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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Wakendorf II an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Wakendorf II

Meldeamt Wakendorf II - Meldebescheinigung

Wakendorf II ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Landkreis Segeberg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Wakendorf II ca. 1360
Wakendorf II PLZ 24558 und Telefonvorwahl 04535
Adresse der Amtsverwaltung: Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf
Website: www.wakendorf2.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Wakendorf II, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Wakendorf II liegt im südöstlichen Schleswig-Holstein an der dänischen Grenze.

2. Sie hat eine Fläche von 17,7 km2 und ist die kleinste Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

3. Der Ort gehört zur Samtgemeinde Hüttener Berge.

4. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 1.000 Personen.

5. Die Gemeinde Wakendorf II wurde 1763 gegründet.

6. Im Mittelpunkt des Ortes steht die katholische Pfarrkirche St. Johann Baptist.

7. Hier gibt es auch einen Freizeitpark mit einem kleinen See, einem Heimatmuseum und vielen Wanderwegen.

8. Ursprünglich war die Gemeinde als Waldgut konzipiert, da