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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Wakendorf II an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Wakendorf II

Meldeamt Wakendorf II - Meldebescheinigung

Wakendorf II ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Landkreis Segeberg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Wakendorf II ca. 1360
Wakendorf II PLZ 24558 und Telefonvorwahl 04535
Adresse der Amtsverwaltung: Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf
Website: www.wakendorf2.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Wakendorf II, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Wakendorf II liegt im südöstlichen Schleswig-Holstein an der dänischen Grenze.

2. Sie hat eine Fläche von 17,7 km2 und ist die kleinste Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

3. Der Ort gehört zur Samtgemeinde Hüttener Berge.

4. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 1.000 Personen.

5. Die Gemeinde Wakendorf II wurde 1763 gegründet.

6. Im Mittelpunkt des Ortes steht die katholische Pfarrkirche St. Johann Baptist.

7. Hier gibt es auch einen Freizeitpark mit einem kleinen See, einem Heimatmuseum und vielen Wanderwegen.

8. Ursprünglich war die Gemeinde als Waldgut konzipiert, da