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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Kaltenkirchen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Kaltenkirchen

Meldeamt Kaltenkirchen - Meldebescheinigung

Die Stadtverwaltung Kaltenkirchen ist verantwortlich für die kommunalen Dienstleistungen und die Bürgerbetreuung. Das Einwohnermeldeamt bietet umfassende Dienstleistungen rund um die Melderegister und Ausweisdokumente. Die Adresse lautet: Stadt Kaltenkirchen, Am Markt 1, 24568 Kaltenkirchen.
Landkreis Segeberg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Kaltenkirchen ca. 23.191
Kaltenkirchen PLZ 24568 und Telefonvorwahl 04191
Adresse der Stadtverwaltung: Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen
Website: www.kaltenkirchen.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadt Kaltenkirchen
Rathausplatz 1
24568 Kaltenkirchen

2. Kreis Segeberg
Am Burchardtsfeld 2
23795 Bad Segeberg

3. Agentur für Arbeit Bad Segeberg
Bahnhofstraße 1
23795 Bad Segeberg

FAQ

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Kaltenkirchen, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Kaltenkirchen ist eine Stadt in Schleswig-Holstein, Deutschland, die zur Region Rantzau-Münsterdorf gehört.

2. Im Jahr 2019 hatte Kaltenkirchen ca. 12.132 Einwohner.

3. Die Stadt befindet sich im Nordwesten Schleswig-Holsteins und liegt etwa 15 Kilometer westlich von Hamburg.

4. Die erste urkundliche Erwähnung von Kaltenkirchen stammt aus dem Jahr 968.

5. Das größte Gewerbegebiet der Stadt heißt "Am Arendsee".

6. In Kaltenkirchen befinden sich auch drei kleine Museen: Das Museum für lokale Geschichte, das Storchenmuseum und das Museum Kaltenkirchen-Land.

7. Zu den Sehenswürdig