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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Schlierschied an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Schlierschied

Meldeamt Schlierschied - Meldebescheinigung

Schlierschied ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) an.
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Schlierschied ca. 172
Schlierschied PLZ 55483 und Telefonvorwahl 06765
Adresse der Verbandsverwaltung: Marktplatz 5, 55481 Kirchberg (Hunsrück)
Website: www.schlierschied.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Was brauche ich für Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
* Ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel ein Reisepass oder ein Führerschein
* Eine Meldebestätigung, die bescheinigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind Wenn Sie eine Meldebescheinigung online beantragen, müssen Sie sich in der Regel mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis authentifizieren. Dazu werden Sie aufgefordert, ein Foto oder eine Kopie des Ausweises hochzuladen.
Es ist auch möglich, dass für die Ausstellung einer Meldebescheinigung weitere Unterlagen benötigt werden, zum Beispiel wenn Sie eine Meldebescheinigung für einen bestimmten Zweck, wie zum Beispiel für den Führerschein oder die Krankenversicherung, benötigen. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an das entsprechende Amt wenden und nachfragen, welche Unterlagen noch benötigt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=snbOSr1O3pw

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Schlierschied, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Schlierschied liegt in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Sie hat eine Fläche von 8,17 Quadratkilometern.

3. Die Bevölkerung der Gemeinde beträgt ca. 1.400 Einwohner.

4. Schlierschied liegt im Verbandsgemeindebereich Cochem-Zell.

5. Es wird durch den Fluss Mosel begrenzt und ist Teil des Weinbausgebiets Moseltal.

6. Die Gemeinde besteht aus fünf Dörfern: Algenroth, Krettnich, Leutesdorf, Neu-Schlierschied und Ober-Schlierschied.

7. Der Name der Gemeinde stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet "hinter dem Schleier".

8. Die Gemeindeverwalt