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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Rommerskirchen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Rommerskirchen

Meldeamt Rommerskirchen - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Rommerskirchen liegt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen und bietet ihren Einwohnern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Einwohnermeldung, Bauanträge und andere kommunale Angelegenheiten. Die Adresse des Einwohnermeldeamts lautet: Hauptstraße 1, 41569 Rommerskirchen.
Landkreis Rhein-Kreis Neuss (Düsseldorf) (Nordrhein-Westfalen)
Einwohner in Rommerskirchen ca. 13.377
Rommerskirchen PLZ 41569 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 02183, 02182
Adresse der Gemeinde: Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen
Website: www.rommerskirchen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeinde Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen

2. Bürgeramt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen

3. Ordnungsamt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.
https://www.youtube.com/watch?v=nnKqLmF01Qw

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Rommerskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Rommerskirchen liegt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat 5.270 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2018).

3. Rommerskirchen ist eine idyllische Gemeinde, die aus mehreren kleinen Dörfern besteht.

4. Neben Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten bietet die Gegend auch zahlreiche Sehenswürdigkeiten mit beispielsweise mittelalterlichen Burgen und Kirchen.

5. In der Gemeinde befinden sich 7 denkmalgeschützte Gebäude, darunter die Kirchen St. Clemens und St. Lambertus sowie der Botanische Garten Rommerskirchen im Schlosspark.

6. Zu den weiteren Sehen