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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Quickborn an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Quickborn

Meldeamt Quickborn - Meldebescheinigung

Die Stadt Quickborn ist eine aufstrebende Gemeinde in Schleswig-Holstein mit einer Vielzahl von Dienstleistungen für ihre Bürger. Die Stadtverwaltung bietet umfassende Informationen und Unterstützung in Bereichen wie Bildung, Soziales und Bauwesen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Rathausstraße 1, 25451 Quickborn.
Landkreis Pinneberg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Quickborn ca. 22.015
Quickborn PLZ 25451 und Telefonvorwahl 04106
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Website: www.quickborn.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Quickborn, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Quickborn ist eine Stadt im Kreis Pinneberg im Bundesland Schleswig-Holstein.

2. Es ist die zweitgrößte Stadt in Schleswig-Holstein und liegt nur etwa 20 km nördlich von Hamburg.

3. Die Stadt hat eine Fläche von 18,57 km² und ist in 15 Ortsteile unterteilt.

4. Im Jahr 2020 lag die Einwohnerzahl laut des Statistischen Landesamtes Schleswig-Holstein bei 24.711 Einwohnern.

5. Quickborn wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt.

6. Seinen Namen verdankt die Stadt den stattlichen Bauernhöfen, den sogenannten Quickbornen, die in der Umgebung im Mittelalter angelegt wurden.

7. Quickborn ist bekannt für