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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Osterholz-Scharmbeck an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Osterholz-Scharmbeck

Meldeamt Osterholz-Scharmbeck - Meldebescheinigung

Osterholz-Scharmbeck (niederdeutsch Oosterholt-Scharmbeek) ist die Kreisstadt des Landkreises Osterholz in Niedersachsen. Mit ihren 30.329 Einwohnern ist sie die einzige Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde. Sie entstand 1927 aus dem Zusammenschlusses der Orte Osterholz und Scharmbeck. Zwei Jahre später erhielt der Ort das Stadtrecht.
Landkreis Osterholz regierungsbezirk! (Niedersachsen)
Einwohner in Osterholz-Scharmbeck ca. 30.438
Osterholz-Scharmbeck PLZ 27711 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Website: www.osterholz-scharmbeck.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Was kostet eine Meldebescheinigung?

Die Kosten für eine Meldebescheinigung können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel betragen die Gebühren für eine Meldebescheinigung zwischen 5 und 10 Euro. Einige Gemeinden bieten auch die Möglichkeit an, die Meldebescheinigung kostenlos zu beantragen, z.B. bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zum Nachweis von Hartz-IV-Leistungen oder bei Vorlage eines Schülerausweises.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Meldebehörde über die genauen Kosten und mögliche Ermäßigungen zu informieren. Die Meldebehörde wird dir auch sagen können, ob du die Meldebescheinigung persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen kannst und welche Kosten hierfür anfallen.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Osterholz-Scharmbeck, Niedersachsen, Deutschland

1. Die Gemeinde Osterholz-Scharmbeck liegt im niedersächsischen Landkreis Osterholz, zwischen Bremen und der Nordseeküste.

2. Sie hat eine Fläche von 82,98 Quadratkilometern und ist damit die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises.

3. Es leben etwa 40.000 Einwohner in der Gemeinde.

4. Der Name "Osterholz-Scharmbeck" bezieht sich auf die zwei Ortsteile, die sich seit 1930 zusammenschließen.

5. Es gibt einige Sehenswürdigkeiten in Osterholz-Scharmbeck, wie das Schloss Scharmbeck, die Hagener Mühle und das Naturparkzentrum.

6. Der Ort verfügt über einen regionalen Flughafen und einen Bahnhof

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