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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Nieblum an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Nieblum

Meldeamt Nieblum - Meldebescheinigung

Nieblum (dänisch: Niblum, nordfriesisch: Njiblem) ist eine Gemeinde auf der Insel Föhr im Nordwesten Schleswig-Holsteins. Sie gehört zum Kreis Nordfriesland und besteht neben Nieblum noch aus dem Ort Goting, einer bis 1970 selbständigen Gemeinde mit 106 Einwohnern.
Landkreis Nordfriesland regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Nieblum ca. 588
Nieblum PLZ 25938 und Telefonvorwahl 04681
Adresse der Amtsverwaltung: Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr
Website: www.nieblum-online.de

Adressen:

1. Gemeinde Nieblum
Am Dorfplatz 1
25938 Nieblum

2. Amt Föhr-Amrum
Am Kirchplatz 2
25938 Wyk auf Föhr

3. Kreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Wo bekomme ich eine erweiterte Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über den Meldestatus einer Person gibt und von der Meldebehörde ausgestellt wird. In Deutschland gibt es für die Meldebescheinigung zwei Formen: die einfache Meldebescheinigung und die erweiterte Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält nur grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen auch Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zur Anmeldung von Wohnungen.
Um eine erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort wenden. Dazu können Sie entweder persönlich vorbeigehen oder einen Antrag online stellen. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine erweiterte Meldebescheinigung telefonisch oder per Post zu beantragen.Um eine erweiterte Meldebescheinigung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis oder eine andere amtliche Identifikationsdokument. Es kann auch sein, dass Sie eine Gebühr bezahlen müssen. Die Höhe der Gebühr hängt von der Meldebehörde und dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die erweiterte Meldebescheinigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. In der Regel beträgt dieser Zeitraum drei Monate. Wenn Sie die erweiterte Meldebescheinigung länger benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Nieblum, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Nieblum liegt im Norden des Bundeslandes Schleswig-Holstein in Deutschland.

2. Die Gemeinde gehört zur Kreisstadt Wyk auf Föhr und hat etwa 1290 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2018).

3. Die Gemeinde Nieblum besteht aus den Ortschaften Nieblum, Burgerwiesen und Weissemoor und einem weiten Gebiet an landwirtschaftlich genutzten Flächen.

4. Seit dem 1. Januar 2014 gehören die bisher selbstständigen Gemeinden Oevenum, Süderhöft und Utersum dem Amt Nieblum an.

5. In der Gemeinde befindet sich das Jagdschloss Nieblum, ein 1743 erbautes Barockschloss, dessen heutige Bewohner Baronesse Helene von