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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Neuenkirchen-Vörden an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Neuenkirchen-Vörden

Meldeamt Neuenkirchen-Vörden - Meldebescheinigung

Neuenkirchen-Vörden (bis 30. September 1993 Neuenkirchen (Oldenburg)) ist eine Gemeinde im Landkreis Vechta in Niedersachsen.
Landkreis Vechta regierungsbezirk! (Niedersachsen)
Einwohner in Neuenkirchen-Vörden ca. 9021
Neuenkirchen-Vörden PLZ 49434 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 05493, 05495
Adresse der Gemeinde: Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Website: www.neuenkirchen-voerden.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:30 Dienstag: 09:00 - 12:30 Mittwoch: 09:00 - 12:30 Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Neuenkirchen-Vörden, Niedersachsen, Deutschland

1. Neuenkirchen-Vörden ist eine Gemeinde im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, Deutschland.

2. Die Einwohnerzahl beträgt derzeit ca. 22.000 Menschen.

3. Die Gemeinde wurde im Jahr 1972 durch den Zusammenschluss der früheren Gemeinden Neuenkirchen und Vörden gebildet.

4. Neuenkirchen-Vörden liegt ca. 30 km südlich von Osnabrück und 25 km nördlich von Bielefeld.

5. Der Ort ist sowohl ein Verkehrsknotenpunkt mit einem ICE-Bahnhof als auch ein wichtiges Gewerbegebiet.

6. In Neuenkirchen-Vörden befindet sich außerdem die renommierte Hochschule Osn