Clicky

Sie benötigen eine erweiterte
?

Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Nausnitz an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

Ihre Adresse

Hiermit bestelle ich

{{option_descs[index]}}

Ihre persönlichen Daten

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: {{formatter.format(order.amount)}}
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Nausnitz

Meldeamt Nausnitz - Meldebescheinigung

Nausnitz ist eine Gemeinde im thüringischen Saale-Holzland-Kreis. Erfüllende Gemeinde ist die Stadt Bürgel.
Landkreis Saale-Holzland-Kreis regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Nausnitz ca. 80
Nausnitz PLZ 07616 und Telefonvorwahl 036692
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Markt 1, 07616 Bürgel
Website: www.stadt-buergel.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Nausnitz
Hauptstraße 1
04626 Nausnitz

2. Ordnungsamt Nausnitz
Hauptstraße 1
04626 Nausnitz

3. Finanzamt Gera
Otto-Dix-Straße 1
07545 Gera

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Nausnitz, Thüringen, Deutschland

1. Die Gemeine Nausnitz liegt im Bundesland Thüringen in Deutschland.

2. Die Fläche der Gemeine beträgt 14,06 km².

3. Die Einwohneranzahl beträgt rund 1.400.

4. Seit 1995 gehört Nausnitz zum Landkreis Sömmerda.

5. Nausnitz ist hauptsächlich ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf.

6. Die Dorfstraße führte im Mittelalter zur slawischen Burg Markt Nausnitz.

7. Nausnitz hat seine erste urkundliche Erwähnung im Jahr 1278.

8. Seit dem 16. Jahrhundert stand in Nausnitz eine Kirche.

9. Im 19. Jahrhundert wurde die Gemeinde Nausnitz als possedierte Gemeinde