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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Müssen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Müssen

Meldeamt Müssen - Meldebescheinigung

Müssen ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein. Zur Gemeinde Müssen gehört auch das ehemalige Vorwerk Louisenhof.
Landkreis Herzogtum Lauenburg regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Müssen ca. 1231
Müssen PLZ 21516 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 04151, 04155
Adresse der Amtsverwaltung: Amtsplatz 1, 21514 Büchen
Website: www.gemeinde-muessen.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine besondere Form der Meldebescheinigung, die neben den üblichen Informationen wie Namen, Anschrift und Geburtstag auch zusätzliche Angaben enthält. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Familienstand, die Nationalität oder den Beruf der gemeldeten Person. Die erweiterte Meldebescheinigung wird häufig bei der Beantragung von Visa oder bei der Zulassung von Studienplätzen benötigt. In Deutschland ist die erweiterte Meldebescheinigung nur auf Antrag erhältlich und kostet in der Regel eine geringe Gebühr. Die Meldebehörde entscheidet, ob sie ausgestellt wird und welche Angaben enthalten sein sollen.

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Müssen, Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Gemeine Müssen ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, Deutschland. Sie hat eine Fläche von ca. 76 Quadratkilometern und eine Einwohnerzahl von etwa 5.900. Die Gemeinde liegt nahe der dänischen Grenze und ist eine zweisprachige Gemeinde, da hier auch Dänisch gesprochen wird. Der Ort ist vor allem für seine weiten Felder, die vor allem für den Anbau von Zuckerrüben genutzt werden, bekannt. Weiterhin gibt es die Flussmündung der Stör und mehrere Seen, wie z.B. den Embacher See. In der Gemeinde gibt es auch ein Museum, welches sich mit dem Eifeldorf Müsee beschäftigt, das im Jahr 1972 verlassen wurde. Im Ort gib