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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Klostermansfeld an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Klostermansfeld

Meldeamt Klostermansfeld - Meldebescheinigung

Klostermansfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
Landkreis Mansfeld-Südharz regierungsbezirk! (Sachsen-Anhalt)
Einwohner in Klostermansfeld ca. 2265
Klostermansfeld PLZ 06308 und Telefonvorwahl 034772
Adresse der Gemeinde: Kirchstraße 1, 06308 Klostermansfeld

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Klostermansfeld
Markt 1
06317 Klostermansfeld

2. Einwohnermeldeamt Klostermansfeld
Markt 1
06317 Klostermansfeld

3. Ordnungsamt Klostermansfeld
Markt 1
06317 Klostermansfeld

FAQ

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Klostermansfeld, Sachsen-Anhalt, Deutschland

1. Die Gemeine Klostermansfeld liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.

2. Die Gemeinde hat etwa 3.800 Einwohner.

3. Die Landschaft in der Umgebung von Klostermansfeld ist sehr ländlich und idyllisch.

4. Es gibt einige schöne alte Kirchen, darunter die St.Johannis-Kirche im Ortskern, die St.Anna-Kirche, die Kirche St.Anna-Klosterruine und die Klosterruine St.Marien außerhalb des Ortes.

5. Das Klostermansfelder Heimatmuseum beherbergt eine Sammlung historischer Exponate aus der Region.

6. In Klostermansfeld befindet sich auch das "Lutherhaus". Das ehemalige Wohnhaus des Reformators Martin Luther wurde 1993 eröffnet.

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