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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Kümmersbruck an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Kümmersbruck

Meldeamt Kümmersbruck - Meldebescheinigung

Kümmersbruck ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Oberpfälzer Landkreises Amberg-Sulzbach. Der Ort liegt fünf Kilometer südöstlich von Amberg und wird von der Vils durchflossen, in die im Westen der Krumbach mündet.
Landkreis Amberg-Sulzbach (Oberpfalz) (Bayern)
Einwohner in Kümmersbruck ca. 9870
Kümmersbruck PLZ 92245 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 09621, 09624
Adresse der Gemeinde: Schulstraße 37, 92245 Kümmersbruck
Website: www.kuemmersbruck.de

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 16:15 Dienstag: 07:30 - 16:15 Mittwoch: 07:30 - 16:15 Donnerstag: 07:30 - 16:15 Freitag: 07:30 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Kümmersbruck
Am Rathaus 1
92245 Kümmersbruck

2. Landkreis Amberg-Sulzbach
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg

3. Ordnungsamt Kümmersbruck
Am Rathaus 1
92245 Kümmersbruck

FAQ

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Was kostet eine Meldebescheinigung?

Die Kosten für eine Meldebescheinigung können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel betragen die Gebühren für eine Meldebescheinigung zwischen 5 und 10 Euro. Einige Gemeinden bieten auch die Möglichkeit an, die Meldebescheinigung kostenlos zu beantragen, z.B. bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zum Nachweis von Hartz-IV-Leistungen oder bei Vorlage eines Schülerausweises.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Meldebehörde über die genauen Kosten und mögliche Ermäßigungen zu informieren. Die Meldebehörde wird dir auch sagen können, ob du die Meldebescheinigung persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen kannst und welche Kosten hierfür anfallen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Kümmersbruck, Bayern, Deutschland

1. Kümmersbruck liegt im niederbayerischen Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 51,62 km² und zählt etwa 3.000 Einwohner.

3. Kümmersbruck ist ein altes Stiftland, das 1291 erstmals urkundlich erwähnt wurde.

4. Das Stift bestand bis 1803 und diente als Wallfahrtsort.

5. Im Zuge der bayerischen Gebietsreform 1972 wurden die fünf ehemaligen Gemeinden Kleinrohr, Neuendettelsau, Pielenhofen, Roßbach und Wegscheid zu Kümmersbruck zusammengefasst.

6. Kümmersbruck ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.

7. In Kümmersb