Clicky

Sie benötigen eine erweiterte
?

Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Gundheim an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

Ihre Adresse

Hiermit bestelle ich

Ihre persönlichen Daten

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: {{formatter.format(order.amount)}}
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Gundheim

Meldeamt Gundheim - Meldebescheinigung

Gundheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Wonnegau an.
Landkreis Alzey-Worms regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Gundheim ca. 943
Gundheim PLZ 67599 und Telefonvorwahl 06244
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Schneller 3, 67574 Osthofen
Website: www.gundheim-rheinhessen.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Gundheim
Am Markt 1
55444 Gundheim

2. Polizeiinspektion Bad Kreuznach
Kurfürstenstraße 1
55543 Bad Kreuznach

3. Finanzamt Bad Kreuznach
Kurfürstenstraße 2
55543 Bad Kreuznach

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, musst du dich bei deiner zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden, in deren Gebiet du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst dich auch online über das Meldeformular deiner Gemeinde anmelden.
Um dich anmelden zu können, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn du in einer Wohnung wohnst, benötigst du außerdem eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Mietvertrag.
Wenn du dich erfolgreich angemeldet hast, kannst du eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde beantragen. Dafür musst du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. eine Gebühr zahlen. Die Meldebescheinigung wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und du kannst sie entweder persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen.
Es ist wichtig, dass du deinen Wohnsitz regelmäßig bei der Meldebehörde anmeldest, da die Meldebescheinigung unter anderem für viele amtliche Zwecke benötigt wird, z.B. bei der Beantragung von Ausweisen oder bei der Anmeldung zur Schule.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Beantragen Sie Ihre Meldebescheinigung jetzt bequem online und sparen Sie sich den Weg zum Einwohnermeldeamt. Mit unserem Service erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung schnell und einfach, ohne Behördengänge und lange Wartezeiten. Der Antrag dauert nur wenige Minuten und Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. Probieren Sie es jetzt aus!

Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Unser Service ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Keine langen Wartezeiten oder Behördengänge mehr – in nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. Überzeugen Sie sich jetzt von unserem schnellen und zuverlässigen Service.


Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Keine langen Wartezeiten oder Behördengänge mehr. In nur wenigen Schritten erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung direkt von der Meldebehörde per Post zugeschickt. 

Meldebescheinigung jetzt einfach online beantragen! Unser Service ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Überzeugen Sie sich jetzt von unserem schnellen und zuverlässigen Service. Probieren Sie es jetzt aus!

Beantragen Sie hier Ihre Meldebescheinigung jetzt bequem online.  Unser Service meldebescheigung.online ermöglicht Ihnen die unkomplizierte Beantragung Ihrer Meldebescheinigung von zu Hause aus. Probieren Sie es jetzt aus!

Unsere neue Serviceleistung zielt Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Fordern Sie Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Gundheim, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeinde Gundheim liegt im nördlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie ist eine von sechs Städten und Gemeinden des Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel, der aus 16 Mitgliedsgemeinden besteht.

Gundheim umfasst eine Fläche von 47,76 km² und ist damit die zweitgrößte Gemeinde der Verbandsgemeinde nach Laudert. Zum 31. Dezember 2018 lebten in Gundheim 1.578 Einwohner. Gundheim liegt im Nordwesten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und grenzt im Süden an Frankreich.

Gundheims lange Geschichte geht auf das Jahr 786 zurück. Seine Bevölkerung ist überwiegend katholisch und das Dorf ver

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung an.

Jetzt anfordern

Select your language

English