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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Großweil an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Großweil

Meldeamt Großweil - Meldebescheinigung

Großweil ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt. Der Ort ist Teil der Tourismusregion Das Blaue Land.
Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Großweil ca. 1553
Großweil PLZ 82439 und Telefonvorwahl 08851
Adresse der Verbandsverwaltung: Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt
Website: www.grossweil.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Großweil, Bayern, Deutschland

Die Gemeine Großweil liegt in Oberbayern im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, etwa 15 Kilometer südlich von Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde hat eine Fläche von etwa 76 km². Nach einer Volkszählung im Jahr 2020 hatte sie eine Einwohnerzahl von ca. 1.400.

Das Wappen der Gemeine Großweil ist ein rotes Schild, das sich aus einem silbernen Balken und einem silbernen Schild teilt und zwei Rauten enthält. Es steht für die beiden ehemaligen Herrschaften der Gemeinde, die Familien von Eppelein und Lorbek von Ulrichen.

Großweil war ein Fischerdorf und blieb bis ins 20. Jahrhundert hinein ein handwerklich geprägtes Dorf. Bis heute gibt es hier vie