Die Stadt Gommern gehört zur Verbandsgemeinde Elbe-Heide und bietet ihren Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Belange der Einwohner und die Organisation öffentlicher Dienste. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 12, 39249 Gommern.
Einwohner in Gommern ca. 10.452
Postleitzahlen: 39175 (Menz, Wahlitz),, 39245 (Dannigkow, Gommern),39264 (Dornburg, Lübs, Prödel),39279 (Ladeburg, Leitzkau),39291 (Karith, Nedlitz, Vehlitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 039200 (Gommern, Dannigkow, Karith, Vehlitz, Wahlitz)039224 (Nedlitz)039241 (Ladeburg, Leitzkau)039242 (Dornburg, Lübs, Prödel)039292 (Menz)
Adresse der Stadtverwaltung: Platz des Friedens 10, 39245 Gommern
Website:
www.gommern.de
Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?
Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.