Die Stadt Gommern gehört zur Verbandsgemeinde Elbe-Heide und bietet ihren Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Belange der Einwohner und die Organisation öffentlicher Dienste. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 12, 39249 Gommern.
Einwohner in Gommern ca. 10.452
Postleitzahlen: 39175 (Menz, Wahlitz),, 39245 (Dannigkow, Gommern),39264 (Dornburg, Lübs, Prödel),39279 (Ladeburg, Leitzkau),39291 (Karith, Nedlitz, Vehlitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 039200 (Gommern, Dannigkow, Karith, Vehlitz, Wahlitz)039224 (Nedlitz)039241 (Ladeburg, Leitzkau)039242 (Dornburg, Lübs, Prödel)039292 (Menz)
Adresse der Stadtverwaltung: Platz des Friedens 10, 39245 Gommern
Website:
www.gommern.de
Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.