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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Ginsheim-Gustavsburg an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Ginsheim-Gustavsburg

Meldeamt Ginsheim-Gustavsburg - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen und bietet ihren Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um Anliegen wie Einwohnermeldungen, Bauanträge und soziale Dienstleistungen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.
Landkreis Groß-Gerau (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Ginsheim-Gustavsburg ca. 16.761
Ginsheim-Gustavsburg PLZ 65462 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung: Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Website: www.gigu.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Ginsheim-Gustavsburg, Hessen, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt in Hessen, Deutschland, und ist Teil des Landkreises Groß-Gerau.

2. Sie hat insgesamt 12.489 Einwohner (Stand 2017).

3. Ginsheim-Gustavsburg liegt an der Mündung der Lämmerbach in den Rhein.

4. Die Gemeinde erstreckt sich auf eine Fläche von 33,92 Quadratkilometern.

5. Zu der Gemeinde gehören die Ortsteile Bischofsheim, Damm, Eddersheim, Finsterwalde, Ginsheim, Gustavsburg, Harheim, Hahn und Oberems.

Für mehr Informationen über Ginsheim-Gustavsburg besuchen Sie bitte die örtliche Gemeinde-Website.