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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Ginsheim-Gustavsburg an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Ginsheim-Gustavsburg

Meldeamt Ginsheim-Gustavsburg - Meldebescheinigung

Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt im Nordwesten des südhessischen Kreises Groß-Gerau. Die Stadt grenzt an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz. Sie hat etwa 16.000 Einwohner. Von 1930 bis 1945 waren die beiden Orte Ginsheim und Gustavsburg Stadtteile von Mainz (siehe auch rechtsrheinische Stadtteile von Mainz).
Landkreis Groß-Gerau (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Ginsheim-Gustavsburg ca. 16.761
Ginsheim-Gustavsburg PLZ 65462 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung: Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Website: www.gigu.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg
Rheinstraße 59
65462 Ginsheim-Gustavsburg

2. Bürgerbüro Ginsheim-Gustavsburg
Rheinstraße 59
65462 Ginsheim-Gustavsburg

3. Finanzamt Groß-Gerau
Darmstädter Straße 100
64521 Groß-Gerau (zuständig für Ginsheim-Gustavsburg)

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


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Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

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Fakten über die Gemeine Ginsheim-Gustavsburg, Hessen, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt in Hessen, Deutschland, und ist Teil des Landkreises Groß-Gerau.

2. Sie hat insgesamt 12.489 Einwohner (Stand 2017).

3. Ginsheim-Gustavsburg liegt an der Mündung der Lämmerbach in den Rhein.

4. Die Gemeinde erstreckt sich auf eine Fläche von 33,92 Quadratkilometern.

5. Zu der Gemeinde gehören die Ortsteile Bischofsheim, Damm, Eddersheim, Finsterwalde, Ginsheim, Gustavsburg, Harheim, Hahn und Oberems.

Für mehr Informationen über Ginsheim-Gustavsburg besuchen Sie bitte die örtliche Gemeinde-Website.

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