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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Ginsheim-Gustavsburg an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Ginsheim-Gustavsburg

Meldeamt Ginsheim-Gustavsburg - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen und bietet ihren Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um Anliegen wie Einwohnermeldungen, Bauanträge und soziale Dienstleistungen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.
Landkreis Groß-Gerau (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Ginsheim-Gustavsburg ca. 16.761
Ginsheim-Gustavsburg PLZ 65462 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung: Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Website: www.gigu.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Ginsheim-Gustavsburg, Hessen, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt in Hessen, Deutschland, und ist Teil des Landkreises Groß-Gerau.

2. Sie hat insgesamt 12.489 Einwohner (Stand 2017).

3. Ginsheim-Gustavsburg liegt an der Mündung der Lämmerbach in den Rhein.

4. Die Gemeinde erstreckt sich auf eine Fläche von 33,92 Quadratkilometern.

5. Zu der Gemeinde gehören die Ortsteile Bischofsheim, Damm, Eddersheim, Finsterwalde, Ginsheim, Gustavsburg, Harheim, Hahn und Oberems.

Für mehr Informationen über Ginsheim-Gustavsburg besuchen Sie bitte die örtliche Gemeinde-Website.