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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Gemmingen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Gemmingen

Meldeamt Gemmingen - Meldebescheinigung

Gemmingen ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Mai 2003 Region Franken).
Landkreis Heilbronn (Stuttgart) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Gemmingen ca. 5373
Gemmingen PLZ 75050 und Telefonvorwahl 07267
Adresse der Gemeinde: Hausener Straße 1, 75050 Gemmingen
Website: www.gemmingen.eu

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Wo bekomme ich Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Gemmingen, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Gemmingen ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von rund 13,14 Quadratkilometer.

3. Gemmingen hat eine Bevölkerung von etwa 1.000 Einwohnern.

4. Die Gemeinde liegt im Neckar-Odenwald-Kreis am Rande des Lautertals.

5. Gemmingen hat 11 Ortsteile: Gemmingen, Au, Hochhausen, Jockgrim, Leutershausen, Mauer, Rauenthal, Steinbach, Kirchhöfe, Gräfenhausen und Georgenthal.

6. Der größte Ortsteil der Gemeinde ist Gemmingen mit ungefähr 750 Einwohnern.

7. Zur Gemeinde gehört auch ein Schloss, das seit 1785 im Besitz der Fam