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Meldebestätigung Ensheim

Meldeamt Ensheim - Meldebescheinigung

Ensheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Wörrstadt an, deren kleinste Gemeinde sie zudem ist.
Landkreis Alzey-Worms regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Ensheim ca. 480
Ensheim PLZ 55232 und Telefonvorwahl 06732
Adresse der Verbandsverwaltung: Zum Römergrund 2–6, 55286 Wörrstadt
Website: www.ensheim-rheinhessen.eu

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Ortsverwaltung Ensheim
Hauptstraße 63
66131 Ensheim
Telefon: +49 681 905-2451
E-Mail: ov-ensheim@saarbruecken.de

2. Freiwillige Feuerwehr Ensheim
Feuerwehrstraße 1
66131 Ensheim
Telefon: +49 681 711-111
E-Mail: info@feuerwehr-ensheim.de

3. Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach (zuständig für Ensheim)
Saargemünder Straße 137
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9715-0
E-Mail: pi-saarbruecken-burbach@polizei.slpol.de

Bitte beachten Sie, dass dies keine vollständige Liste aller Behörden in Ensheim ist. Es handelt sich hierbei um eine Auswahl von drei Behörden, die für die Gemeinde Ensheim relevant sein könnten.

FAQ

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

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