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Meldebestätigung Ense

Meldeamt Ense - Meldebescheinigung

Ense ist eine Gemeinde am nördlichen Rand des Sauerlandes. Die 12.584 Einwohner zählende Kommune liegt im Westen des Kreises Soest, der wiederum zum Regierungsbezirk Arnsberg des Landes Nordrhein-Westfalen (Deutschland) gehört. Die Gemeinde entstand 1969 im Zuge der kommunalen Neuordnung in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum.
Landkreis Soest (Arnsberg) (Nordrhein-Westfalen)
Einwohner in Ense ca. 12.197
Ense PLZ 59469 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 02938, 02928
Adresse der Gemeinde: Am Spring 4, 59469 Ense
Website: www.gemeinde-ense.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

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