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Meldebestätigung Enger

Meldeamt Enger - Meldebescheinigung

Enger  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɛŋɐ] ist eine kreisangehörige Stadt im Südwesten des ostwestfälischen Kreises Herford im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Mit knapp über 20.000 Einwohnern ist Enger nach Definition eine Mittelstadt. Die Stadt Enger führt seit dem 19. März 2012 offiziell den Beinamen Widukindstadt, weil in der Stadt der Sachsenherzog Widukind begraben sein soll. Enger wurde 948 erstmals schriftlich erwähnt und hat seit 1719 das Stadtrecht.
Landkreis Herford (Detmold) (Nordrhein-Westfalen)
Einwohner in Enger ca. 20.483
Enger PLZ 32130 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 05224, 05225, 05223
Adresse der Stadtverwaltung: Bahnhofstr. 44, 32130 Enger
Website: www.enger.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

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