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Meldebestätigung Enge-Sande

Meldeamt Enge-Sande - Meldebescheinigung

Enge-Sande (nordfriesisch: Ding-Sönj, südjütisch: Æng-'Sanj, plattdeutsch: Eng-De Sand) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Landkreis Nordfriesland regierungsbezirk! (Schleswig-Holstein)
Einwohner in Enge-Sande ca. 1132
Enge-Sande PLZ 25917 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 04662, 04672
Adresse der Amtsverwaltung: Marktstraße 12, 25899 Niebüll
Website: www.enge-sande.de

Öffnungszeiten

Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Was ist erweiterte Meldebescheinigung?

Die erweiterte Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und Auskunft über den Meldestatus einer Person gibt. Sie enthält neben dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Wohnort der Person auch Angaben zu ihrem Familienstand, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Beruf.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann von verschiedenen Behörden oder Institutionen, wie zum Beispiel von Arbeitgebern oder Banken, angefordert werden, um die Identität und den Wohnsitz einer Person zu überprüfen. In Deutschland und Östereich ist die Meldebescheinigung Aufabe des Melderegisters, in dem alle Meldungen von Personen erfasst werden, die in Deutschland wohnen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

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