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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Drentwede an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Drentwede

Meldeamt Drentwede - Meldebescheinigung

Drentwede ist eine Gemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Sie ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Barnstorf, die ihren Verwaltungssitz in dem Flecken Barnstorf hat.
Landkreis Diepholz regierungsbezirk! (Niedersachsen)
Einwohner in Drentwede ca. 1010
Drentwede PLZ 49406 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 04246, 05442
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Markt 4, 49406 Barnstorf
Website: www.drentwede.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine besondere Form der Meldebescheinigung, die neben den üblichen Informationen wie Namen, Anschrift und Geburtstag auch zusätzliche Angaben enthält. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Familienstand, die Nationalität oder den Beruf der gemeldeten Person. Die erweiterte Meldebescheinigung wird häufig bei der Beantragung von Visa oder bei der Zulassung von Studienplätzen benötigt. In Deutschland ist die erweiterte Meldebescheinigung nur auf Antrag erhältlich und kostet in der Regel eine geringe Gebühr. Die Meldebehörde entscheidet, ob sie ausgestellt wird und welche Angaben enthalten sein sollen.

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Drentwede, Niedersachsen, Deutschland

1. Die Gemeinde Drentwede liegt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.

2. Sie hat etwa 2.500 Einwohner.

3. Die Gemeinde wurde im Jahr 1975 gegründet und ist die nördlichste Gemeinde des Landkreises Osnabrück.

4. In der Gemeinde Drentwede befinden sich drei Ortschaften: Drentwede, Häger und Zillch.

5. Die nächstgrößeren Städte sind Melle und Bad Laer, die jeweils etwa 15 Kilometer entfernt liegen.

6. Es gibt acht Ortsteile innerhalb der Gemeinde Drentwede: Drentwede, Jarka, Lüninghausen, Ober- und Unterhäger, Sengershausen, Thomastal und Zillch.

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