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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Dreisen an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Dreisen

Meldeamt Dreisen - Meldebescheinigung

Dreisen ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Göllheim an. Dreisen ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort.
Landkreis Donnersbergkreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Dreisen ca. 963
Dreisen PLZ 67816 und Telefonvorwahl 06357
Adresse der Verbandsverwaltung: Freiherr-vom-Stein-Straße 1–3, 67307 Göllheim
Website: www.vg-goellheim.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Dreisen, Am Markt 1, 35321 Laubach
2. Polizeistation Dreisen, Am Markt 2, 35321 Laubach
3. Finanzamt Gießen, Am Markt 3, 35321 Laubach

FAQ

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


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Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Dreisen, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeine Dreisen liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz in Deutschland.

2. Der Ort hat etwa 721 Einwohner.

3. Der Ort liegt am Ufer des Lahnflusses.

4. Dreisen ist ein Teil der Verbandsgemeinde Westerburg.

5. Die Gemeine Dreisen wurde erstmals im Jahr 983 erwähnt.

6. Die Kirche St. Johannes Baptist, die man im Ort sehen kann, ist aus dem 12. Jahrhundert.

7. In der Nähe des Ortes befindet sich eine der ältesten Burgen des Westerwalds, die Burg Dreisen.

8. Im Ort gibt es auch einen kleinen Flugplatz mit dem Namen „Dreisen Airport“.

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