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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Buseck an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Buseck

Meldeamt Buseck - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Buseck liegt im Landkreis Gießen in Hessen und bietet ihren Bürgern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Einwohnermeldung, Bauangelegenheiten und weitere kommunale Dienstleistungen. Die Adresse des Einwohnermeldeamts Buseck lautet: Rathausstraße 1, 35418 Buseck.
Landkreis Gießen (Gießen) (Hessen)
Einwohner in Buseck ca. 13.062
Buseck PLZ 35418 und Telefonvorwahl 06408
Adresse der Gemeinde: Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck
Website: www.buseck.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Buseck, Hessen, Deutschland

1. Buseck ist eine Gemeinde im Landkreis Gießen im südwestlichen Hessen, Deutschland.

2. Buseck liegt auf dem Kamm des zu den Vogelsbergen gehörenden Vorderen Lahnberges.

3. Die Gemeindefläche beträgt 57 km².

4. In Buseck leben ca. 7.300 Einwohner.

5. Buseck ist die größte Gemeinde im Landkreis Gießen.

6. Zu Buseck gehören die Ortschaften Ober-Buseck, Nieder-Buseck, Laubach, Laichingen, Allertshofen, Bergenhausen und Garbenteich.

7. In Buseck liegt das Schloss Garbenteich.

8. Der Waldanteil beträgt 30 Prozent.

9. Buseck ist e