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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Braunweiler an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Braunweiler

Meldeamt Braunweiler - Meldebescheinigung

Braunweiler ist ein Weinort und eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Rüdesheim an.
Landkreis Bad Kreuznach regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Braunweiler ca. 624
Braunweiler PLZ 55595 und Telefonvorwahl 06706
Adresse der Verbandsverwaltung: Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim
Website: www.braunweiler.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Braunweiler
Hauptstraße 20
55595 Braunweiler
Deutschland
Telefon: +49 6706 9604-0
E-Mail: info@braunweiler.de
Website: https://www.braunweiler.de/

2. Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Deutschland
Telefon: +49 6701 201-0
E-Mail: info@vg-ruedesheim.de
Website: https://www.vg-ruedesheim.de/

3. Landkreis Bad Kreuznach
Kreisverwaltung
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Deutschland
Telefon: +49 671 810
E-Mail: info@kreis-badkreuznach.de
Website: https://www.kreis-badkreuznach.de/

FAQ

Wo bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Möglicherweise werden auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine aktuelle Mieterbescheinigung oder ein Nachweis über Ihren Aufenthalt benötigt.
In manchen Gemeinden ist es auch möglich, die Meldebescheinigung online oder per Post zu beantragen. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite der Gemeinde oder beim Einwohnermeldeamt vor Ort.
Die Meldebescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind und an einer bestimmten Anschrift wohnen. Sie wird häufig bei Behörden, Banken und anderen Institutionen als Nachweis für Ihren Wohnsitz benötigt.

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Braunweiler, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Braunweiler liegt im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz.

2. Sie hat eine Fläche von 10,71 km² und ist von Forstwiesen und Wäldern umgeben.

3. Im Ort gibt es einige Sehenswürdigkeiten, wie die ehemalige Burg Eltz, ein Museum oder den Klostergarten.

4. Neben landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Braunweiler auch ein Gewerbegebiet.

5. Der Ort gehört zur Verbandsgemeinde Maifeld und ist ca. 9 km von der Kreisstadt Mayen entfernt.

6. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 1.000.

7. Der höchste Punkt des Ortes ist der Sachsenberg mit einer Höhe von 348 m.

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