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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Bischofswerda an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Bischofswerda

Meldeamt Bischofswerda - Meldebescheinigung

Bischofswerda (obersorbisch Biskopicy) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Bautzen am westlichen Rand der sächsischen Oberlausitz. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Bischofswerda. Der Ortsname ist mittelhochdeutschen Ursprungs und bedeutet „am Wasser gelegene Siedlung des Bischofs“.
Landkreis Bautzen regierungsbezirk! (Sachsen)
Einwohner in Bischofswerda ca. 10.623
Bischofswerda PLZ 01877 und Telefonvorwahl 03594
Adresse der Verbandsverwaltung: Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda
Website: www.bischofswerda.de

Öffnungszeiten

Montag: Geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Bischofswerda

Adresse: Markt 1, 01877 Bischofswerda

Telefon: 03594 710-0

Fax: 03594 710-100

E-Mail: stadtverwaltung@bischofswerda.de

2. Landratsamt Bischofswerda

Adresse: Markt 1, 01877 Bischofswerda

Telefon: 03594 710-0

Fax: 03594 710-100

E-Mail: landratsamt@bischofswerda.de

3. Polizeiinspektion Bischofswerda

Adresse: Markt 1, 01877 Bischofswerda

Telefon: 03594 710-0

Fax: 03594 710-100

E-Mail: pi-bischofswerda@polizei.sachsen.de

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung her?

Eine Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über den Meldestatus einer Person gibt und von der Meldebehörde ausgestellt wird. In Deutschland gibt es für die Meldebescheinigung zwei Formen: die einfache Meldebescheinigung und die erweiterte Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält nur grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen auch Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zur Anmeldung von Wohnungen.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort wenden. Dazu können Sie entweder persönlich vorbeigehen oder einen Antrag online stellen. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Meldebescheinigung telefonisch oder per Post zu beantragen.
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis oder eine andere amtliche Identifikationsdokument. Es kann auch sein, dass Sie eine Gebühr bezahlen müssen. Die Höhe der Gebühr hängt von der Meldebehörde und dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Meldebescheinigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. In der Regel beträgt dieser Zeitraum drei Monate. Wenn Sie die Meldebescheinigung länger benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Was brauche ich für Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
* Ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel ein Reisepass oder ein Führerschein
* Eine Meldebestätigung, die bescheinigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind Wenn Sie eine Meldebescheinigung online beantragen, müssen Sie sich in der Regel mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis authentifizieren. Dazu werden Sie aufgefordert, ein Foto oder eine Kopie des Ausweises hochzuladen.
Es ist auch möglich, dass für die Ausstellung einer Meldebescheinigung weitere Unterlagen benötigt werden, zum Beispiel wenn Sie eine Meldebescheinigung für einen bestimmten Zweck, wie zum Beispiel für den Führerschein oder die Krankenversicherung, benötigen. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an das entsprechende Amt wenden und nachfragen, welche Unterlagen noch benötigt werden.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Bischofswerda, Sachsen, Deutschland

1. Die Gemeine Bischofswerda liegt im Bundesland Sachsen in Deutschland.

2. Sie hat eine Fläche von 17,43 km² und die Bevölkerungszahl beträgt 11.285 (Stand 2016).

3. Bischofswerda liegt an der Oberlausitzer Berg- und Hügellandschaft.

4. Der Ort ist ein Verwaltungssitz des Landkreises Bautzen.

5. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1349 unter dem Namen „Villa episcopalis“.

6. Seit dem Jahr 1873 ist Bischofswerda Kreisstadt.

7. Sehenswürdigkeiten der Stadt sind zum Beispiel die Stadtkirche, das Schloss und der Laurenziberg sowie viele alte Fachwerkhäuser.

8. Die Wirts

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