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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Bergkirchen an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Bergkirchen

Meldeamt Bergkirchen - Meldebescheinigung

Bergkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Landkreis Dachau (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Bergkirchen ca. 7755
Bergkirchen PLZ 85232 und Telefonvorwahl 08131
Adresse der Gemeinde: Johann-Michael-Fischer-Str.1, 85232 Bergkirchen
Website: www.bergkirchen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeinde Bergkirchen, Rathausplatz 1, 85591 Vaterstetten
2. Landratsamt Ebersberg, Amtsgerichtsplatz 1, 85560 Ebersberg
3. Polizeiinspektion Ebersberg, Amtsgerichtsplatz 1, 85560 Ebersberg

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


Unsere Serviceleistung zielt auf Entbürokratisierung, Vereinfachung von Behördengängen und Bürgerfreundlichkeit ab. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Meldebescheinigung einfach und direkt in nur drei Schritten online zu beantragen, ohne den Weg zur Post auf sich nehmen oder Behörden kontaktieren und mit Telefonwarteschlangen und Sachbearbeitern kommunizieren zu müssen. 


Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Bergkirchen, Bayern, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Bergkirchen befindet sich im Nordwesten von München, in der Region Oberbayern.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von ca. 65 qkm und ist die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises Dachau.

3. Im Jahr 2020 hatte die Gemeinde rund 10.586 Einwohner.

4. Der Name "Bergkirchen" stammt vom benachbarten Berg Kalvarienberg mit der gleichnamigen Kirche St. Antonius der Kapuziner.

5. Bergkirchen grenzt an die Gemeinden Karlsfeld, Olching, Maisach, Allach-Untermenzing, Neuried, Unterhaching und Hallbergmoos.

6. Seit 2002 ist Bergkirchen eine Fairtrade-Gemeinde und die erste Gemeinde in Bayern, in der sich alle Bürger bei Einkäufen und am

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