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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Allenfeld an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Allenfeld

Meldeamt Allenfeld - Meldebescheinigung

Allenfeld ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Rüdesheim an.
Landkreis Bad Kreuznach regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Allenfeld ca. 195
Allenfeld PLZ 55595 und Telefonvorwahl 06756
Adresse der Verbandsverwaltung: Nahestraße 63 , 55593 Rüdesheim
Website: www.vg-ruedesheim.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Allenfeld, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Allenfeld ist eine der ältesten Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz und liegt im Westen des Landes Rheinland-Pfalz.

2. Die Einwohnerzahl von Allenfeld beträgt etwa 1.200 Menschen in der Stadt und weitere 400 im umliegenden ländlichen Gebiet.

3. Wer hier lebt, profitiert von den Vorteilen des ländlichen Lebens, wie zum Beispiel einer unberührten Natur und einer ruhigen Umgebung.

4. Allenfeld ist bekannt für seine malerische Landschaft, die vom Pfälzer Wald, einem Teil des Odenwaldes und den Rheinauen geprägt ist.

5. Im Jahr 1328 wurde Allenfeld erstmals als „Almsfeld“ urkundlich er