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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Alfter an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Alfter

Meldeamt Alfter - Meldebescheinigung

Die Stadtverwaltung Alfter, zuständig für das Einwohnermeldeamt, befindet sich in der Hauptstraße 25. Allgemeine Hinweise: Bürger können hier Meldungen vornehmen, Ausweise beantragen und Informationen zu kommunalen Dienstleistungen erhalten.
Einwohner in Alfter ca. 23.521
Alfter PLZ 53347 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 02222 (nur Ortschaften Alfter und Gielsdorf), 0228
Adresse der Gemeinde: Am Rathaus 7, 53347 Alfter
Website: www.alfter.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?

Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.

Wie schnell erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Das hängt von der jeweiligen Behörde ab. In der Regel erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post 1-2 Werktage nach Antragstellung. In einzelnen Fällen (vor allem bei Feiertagen und Brückentagen oder hoher Auslastung der Behörde) kann es aber auch ein wenig länger dauern.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Alfter, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Alfter ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Regierungsbezirk Köln in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Mit knapp 17.000 Einwohnern ist es die fünftgrößte Gemeinde des Kreises.

Geografie : Alfter liegt etwa acht Kilometer westlich der Kreisstadt Siegburg und elf Kilometer südöstlich von Bonn.

Geschichte: Der Ort wurde erstmals 1158 unter dem Namen „Alfa“ in einer Schenkungsurkunde erwähnt. Im Jahr 1626 wurde Alfter zur festen Grenze zwischen den Territorien des Kurfürstentums Köln und dem Herzogtum Jülich-Berg-Kleve erklärt. Im 19. Jahrhundert war Alfter ein Teil des preußischen Regierungsbezirks