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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Ginsheim-Gustavsburg an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Ginsheim-Gustavsburg

Meldeamt Ginsheim-Gustavsburg - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen und bietet ihren Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um Anliegen wie Einwohnermeldungen, Bauanträge und soziale Dienstleistungen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 1, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.
Landkreis Groß-Gerau (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Ginsheim-Gustavsburg ca. 16.761
Ginsheim-Gustavsburg PLZ 65462 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung: Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Website: www.gigu.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Ginsheim-Gustavsburg, Hessen, Deutschland

:

1. Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg liegt in Hessen, Deutschland, und ist Teil des Landkreises Groß-Gerau.

2. Sie hat insgesamt 12.489 Einwohner (Stand 2017).

3. Ginsheim-Gustavsburg liegt an der Mündung der Lämmerbach in den Rhein.

4. Die Gemeinde erstreckt sich auf eine Fläche von 33,92 Quadratkilometern.

5. Zu der Gemeinde gehören die Ortsteile Bischofsheim, Damm, Eddersheim, Finsterwalde, Ginsheim, Gustavsburg, Harheim, Hahn und Oberems.

Für mehr Informationen über Ginsheim-Gustavsburg besuchen Sie bitte die örtliche Gemeinde-Website.