Die Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück liegt im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und bietet ihren Bürgern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung ist für die Einwohnermeldeangelegenheiten sowie weitere Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Adresse des Einwohnermeldeamts lautet: Markt 1, 04932 Uebigau-Wahrenbrück.
Einwohner in Uebigau-Wahrenbrück ca. 5178
Postleitzahlen: 04924 (Wahrenbrück (mit Zinsdorf), Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Domsdorf, Kauxdorf, Marxdorf, Prestewitz, Rothstein, Wildgrube, Winkel),, 04938 (Uebigau mit Bomsdorf und München, Drasdo, Langennaundorf, Wiederau),04895 (Bahnsdorf, Neudeck, Saxdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 035365, 035341 (Beutersitz, Bönitz, Kauxdorf, Rothstein, Saxdorf, Zinsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung: Markt 11, 04938 Uebigau-Wahrenbrück
Website:
www.uebigau-wahrenbrueck.de
Wo bekomme ich eine erweiterte Meldebescheinigung?
Eine erweiterte Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über den Meldestatus einer Person gibt und von der Meldebehörde ausgestellt wird. In Deutschland gibt es für die Meldebescheinigung zwei Formen: die einfache Meldebescheinigung und die erweiterte Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält nur grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält dagegen auch Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zur Anmeldung von Wohnungen.
Um eine erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort wenden. Dazu können Sie entweder persönlich vorbeigehen oder einen Antrag online stellen. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine erweiterte Meldebescheinigung telefonisch oder per Post zu beantragen.Um eine erweiterte Meldebescheinigung zu beantragen, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis oder eine andere amtliche Identifikationsdokument. Es kann auch sein, dass Sie eine Gebühr bezahlen müssen. Die Höhe der Gebühr hängt von der Meldebehörde und dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die erweiterte Meldebescheinigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. In der Regel beträgt dieser Zeitraum drei Monate. Wenn Sie die erweiterte Meldebescheinigung länger benötigen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.